TAXI  WALD
MIT UNS SIND SIE AUF DEM RICHTIGEN WEG

🚖🌟
Lass uns einen genaueren Blick darauf werfen, um das Mysterium um die sagenumwobene Begriffe

  • Betriebspflicht 
  • Beförderungspflicht, 
  • Tarifpflicht, 
  • öffentliches Verkehrsinteresse
  • Anfahrtskosten

 zu lüften und zu verstehen, wie es eigentlich richtig ist!

Warum die ganze Erklärung?

Jeden Tag sind wir froh, vielen Kunden mit unserem Dienst zu helfen. Wir wissen, dass es super wäre, immerwährend da zu sein, aber auch wir brauchen ab und zu  freie Zeit ohne Geschäftsbetrieb für persönliche Dinge und unsere Familien.

Die Großstadtbrille 👓
Nach Gesprächen mit interessierten Personen ist aufgefallen, dass viele die Großstadtbrille auf haben und denken, dass manche Begriffe bedeuten, dass alle Taxen 24 Stunden an 7 Tagen/Woche im Einsatz sein müssen und immer für jede Fahrt verfügbar, wie ein Zauberkünstler, der jeden Wunsch erfüllt. Das wäre schön, doch das ist nicht ganz realistisch.
Manchmal sind die Taxen ausgebucht oder Fahrer haben auch mal Feierabend, und das ist völlig okay und normal.

Rund-um-die-Uhr?

Ein Unternehmer, der z.B. ausschließlich selbst sein Taxi fährt, ist vielleicht ein wahrer Held auf den Straßen, aber auch er ist nur ein Mensch, der irgendwann Schlaf braucht.

Auch ein Taxiunternehmer mit einem ganzen Fuhrpark ist kein Superheld, sondern ein Mensch mit Verantwortung. Er muss darauf achten, dass er, seine Fahrer und das Telefonpersonal angemessene Arbeitszeiten haben und genügend Pausen einlegen, um ausgeruht zu sein.  

Zudem muss er die Wirtschaftlichkeit seines Unternehmens im Auge behalten und es so organisieren, dass es erfolgreich bleibt.

Taxi vs. Bus/Bahn:
Zusatz aber niemals Ersatz


Ein Taxibetrieb ist eine tolle Ergänzung, aber nicht wie auch  manchmal gedacht, ein öffentliches Verkehrsmittel, welches von der Regierung finanziert wird, sondern ist ein unabhängiger Unternehmer, der auf eigene Faust unterwegs ist.


Es gibt Regionen, wo es gar keine Taxis gibt. Selbst wenn dort jemand gerne ein Taxi rufen wollte. Und auch Busverbindungen sind schlecht.

Die Regierung kann nicht einfach sagen: "hier wollen die Leute Taxis. Es muss ein Taxibetrieb her" oder "schaffen Sie sich mehr Taxis oder mehr  Taxifahrer an".

Die Gründung oder Erweiterung eines Taxibetriebes kann nicht staatlicherseits erzwungen werden.
Die Regierung bezahlt keine Taxifahrzeuge oder sonstige Betriebsausgaben und stellt auch kein geeignetes Personal ein und bezahlt dieses auch nicht. Unsere Fahrer sind auch nicht nur Autolenker, hier haben auch wir (wie auch unsere Kunden) bestimmte Ansprüche.


Busse oder Züge können auch viel mehr Leute auf einmal mitnehmen!
Ein Taxi ist oft nur mit einer Person unterwegs und in dem Moment für Andere besetzt.
In manchen Gebieten braucht man aber auch nicht das ganze Jahr über Hunderte Taxis  😄
Busse und Züge haben eine festgelegte Route und feste Haltestellen, wo sie turnusmäßig immer wieder auftauchen.
Während Taxis flexibel sind und sich den verschiedenen Fahrtwünschen anpassen müssen. Sie fahren dorthin, wo der Fahrgast hin will.

Manchmal  sind sie dann sehr lange mit nur einer Fahrt beschäftigt, je nach dem wo es hin geht. Und ist dann ggf. länger nicht verfügbar.

Was alles auch seinen Preis hat. Insofern auch kein Vergleich mit einer Busfahrkarte 😉. Taxi fahren ist im Vergleich ein Luxus.

Das sind viele logische Punkte, weshalb Taxis kein Ersatz für (fehlende) Bus- oder Zugverbindungen sein können.

Die Großstadtbrille 👓:
In der großen Stadt wimmelt es vor Taxis und man sieht immer irgendwo welche, die verfügbar sind. Das sind aber auch nicht immer die Selben.
Sie haben viel mehr Nachfrage nach Kurzfahrten  innerhalb der Stadt. Dort ist immer was los. Etliche sind zwischendurch natürlich immer mal wieder da für neue Fahrten.

Kleine Orte, große Wege:
In Dörfern oder Kleinstädten fahren die Taxis eher weiter raus. 

Hier macht keiner eine Sightseeing-Tour oder fährt mal kurz zur Shopping Mall oder ins Kino im Ort.

Es gibt auch hier "Stadfahrten" oder "Dorf-Fahrten", klar. Aber das ist eher die Ausnahme als die Regel und nicht das Brot-und-Butter-Geschäft.

Die Taxis sind hier mehr für praktische Fahrten im Einsatz.

Zum Beispiel für Krankenfahrten zu Arztpraxen oder Krankenhäusern. Tagsüber an Werktagen ist dies der Hauptfokus des Geschäfts in solchen Gegenden.

Und oft sind die nächsten medizinischen Einrichtungen logischerweise  etwas weiter weg und nicht gerade im Ort.
Also ist 1 Taxi meist länger mit 1 Auftrag ausgebucht. Und so kann es sein, dass mehrere Taxis durch solche Vorbestellungen stundenlang am Stück beschäftigt sind und keine Lücke mehr für die (selteneren) Spontananfragen mehr übrig ist.

Es ist wirklich erstaunlich, wie vielfältig die Aufgaben der Taxis je nach Region sind! 

Ohne Großstadtbrille  betrachtet 👓 🏙️   😊

Die Marktlogik:

Dass ein Taxibetrieb frei in der Entscheidung ist, wann er auf Achse ist, liegt daran, dass sich der Taxibetrieb in der
Marktwirtschaft abspielt und somit unternehmerische Freiheit haben muss.
Hier bestimmen Angebot und Nachfrage, wann die Taxifahrer so richtig Gas geben. Ohne vorgefertigte Fahrpläne.


Eine Taxi-Konzession macht uns nicht gleich zu einem Staatsbetrieb, und subventioniert werden wir auch nicht.

Es ist wirklich erstaunlich, wie viele Leute, insbesondere wenn es um Taxis geht!, denken, dass eine Konzession bedeutet, man habe die Kontrolle über seinen Betrieb verloren und der Staat führe nun alltägliche Regie.

Natürlich liegt uns die Zufriedenheit unserer Kunden am Herzen, und wir würden am liebsten alle ihre Wünsche erfüllen. Vielleicht geht es Behörden genauso. Aber die Realität sieht nun mal etwas komplizierter aus.


Konzessionen gibt es auch in anderen Branchen: Gaststätten, Bordellbetriebe, Steuerberater, Tierzüchter uvm.

Wenn man alle Voraussetzungen erfüllt und damit die
Betriebserlaubnis - Konzession-  erhält, heißt das aber nicht, dass man kein freier Unternehmer mehr ist.

Es gibt auch das kleine Aber:
Tarifpflicht/Tarifpflichtgebiet

In Deutschland haben wir das Konzept der "sozialen Marktwirtschaft", was bedeutet, dass nicht alles komplett wild und frei ist, sondern es
Schutzmechanismen gibt.

Wenn es um die Preisgestaltung geht, greift man hier ein, was sinnvoll ist um Kunden zu schützen und für stabile, nachvollziehbare Preise zu sorgen.


Die Tarife werden hin und wieder mal auf den wirtschaftlichen Prüfstand gestellt, damit die Taxifahrer fair bezahlt werden können und das Ganze für die Unternehmer rentabel bleibt.

BETRIEBSPFLICHT:

In den Metropolen dieser Welt leuchten sie auf💡 
die 24 Stunden besetzten Taxizentralen - mit allerlei fleißigen Telefonisten.
Das ist ein ganz eigenes Geschäftsmodell für sich!

Die Taxifahrer werfen ihren Obolus in den Topf und im Gegenzug flattern die Aufträge herein. Einfach praktisch, oder?

Aber wenn wir mal über die ländlichen Gefilde sprechen, da sieht die Sache schon anders aus.
Die Nachfrage reicht einfach nicht aus, um ein Mega Callcenter rund-um-die-Uhr am Laufen zu halten. Und ganz ehrlich, für einen einzelnen, kleinen Unternehmer ist das schlichtweg unmöglich.

Hier macht es viel mehr Sinn, sich den lokalen Bedürfnissen anzupassen. 
Gleichzeitig sollten sich Fahrgäste bewusst sein, dass es hier gewisse Kapazitätsgrenzen gibt -zumindest bis selbstfahrende Taxis, die man per Knopfdruck mit dem Handy herbei rufen kann, die Bühne übernehmen 🚖😉. Diese brauchen zwar keine Pause wie menschliche Taxifahrer, aber selbst die würden dann nur in einer begrenzten, rentablen Anzahl vorhanden sein.

Am Ende des Tages können wir nicht gegen die Realität ankämpfen. Auf dem Land ticken die Uhren eben ein bisschen anders! 🚖😄 Aber hey, das macht den Charme des Landlebens aus, oder nicht?

Die Betriebspflicht bedeutet, dass ein Taxi-Unternehmen ein ernsthaft geführtes Geschäft sein muss. Und dass das Unternehmen seriös und vorschriftsmäßig geführt wird. Buchhaltung, Arbeitsvorschriften, Taxifahrzeug.....es muss alles permanent richtig am laufen gehalten werden.

Der Unternehmer sorgt dafür, dass seine Taxen immer in Top Zustand sind (Fahrzeugtechnik, Taxameter-Eichung, jährl. TÜV usw.) Und dass seine Fahrer angemessene Arbeitsbedingungen haben. Vom Fahrzeugzustand bis zum Tarif ist es eine Verpflichtung zu Qualität und zum Kundenschutz.

Es ist aber keine magische Dauer-Verfügbarkeit...

Bedeutet also nicht WANN,  sondern DASS und WIE  der Betrieb geführt wird. Also das Geschäft BETRIEBEN wird.

Betriebspflicht ist kein spezieller Begriff für Taxis, das gibt es auch woanders. Bei Einkaufszentren z.B., damit niemand dauerhaft anmietet, kein Geschäft betreibt und Leerstand herrscht.

Und dann kommt die
BEFÖRDERUNGSPFLICHT ins Spiel:

Klar, jeder will mitgenommen werden, wenn er ein Taxi braucht, und das ist auch fair. Aber auch hier gibt's ein Reality-Check.
Die Beförderungspflicht besagt ebenfalls nicht, dass jedes Taxi jeden Fahrwunsch sofort erfüllen muss. Was auch an Zauberei grenzen würde.


Die Beförderungspflicht bedeutet, dass ein Taxi keine Fahrgäste diskriminieren darf, wenn es verfügbar ist oder das "Frei"-Schild leuchtet. Ob männlich, weiblich oder divers, Zwei- oder Vierbeinig. Und auch wenn die Fahrt nur "um die Ecke" geht.
Jeder Fahrgast hat also das Recht, befördert zu werden,
wenn das Taxi frei verfügbar ist. Aber auch ein Taxiunternehmer kann höflich ablehnen, wenn er bereits unterwegs ist oder es aus anderen Gründen nicht möglich ist.

Ebenfalls auch kein magischer Dauereinsatz...


Also, macht euch bei uns keine Sorgen, die Betriebspflicht sorgt für einen seriösen Betrieb, der Eure Sicherheit garantiert und die Beförderungspflicht heißt, dass alle gleichberechtigt eine faire Chance haben, mitgenommen zu werden.

Wir sind ehrlich zu euch und geben offen bekannt, wann wir am Start sind und halten uns dabei penibel an alle Vorschriften, damit ihr eine reibungslose und super Erfahrung bei uns habt.

🚖🌟


Was man vielleicht auch schon gehört hat ist das  "öffentliche Verkehrsinteresse". Das beschreibt nicht, wie oft angenommen,  Fahrgastinteressen. Sondern darin verstecken sich die anderen öffentlichen Verkehrsteilnehmer - auch all die fleißigen Helfer, die Personen von A nach B bringen.

Es dreht sich darum sicherzustellen, dass all diese Verkehrshelden im öffentlichen Verkehr, einschließlich der Taxifahrer, harmonisch miteinander agieren, ohne sich gegenseitig in die Quere zu kommen. 😊🚖🚦


Wir möchten noch erwähnen, dass wir es so gar nicht gut finden, wenn Taxibetriebe prinzipiell mit einem 24-Stunden-Service werben, den sie dann nicht durchziehen. 

Das machen die Stadt-Zentralen, klar, und es kann auch jeder sonst machen, der das wirklich leisten kann.

Vielleicht mag das für den Einen oder Anderen werbetechnisch gut klingen. Wir finden das aber echt ärgerlich, denn Kunden verlassen sich darauf und stehen dann im Regen, wenn der Betrieb gar nicht wirklich 24 Stunden geöffnet hat.

Bei uns läuft das anders – wir stehen für Ehrlichkeit und setzen keine leeren Werbeversprechen in die Welt, die wir nicht halten können.

Anfahrtskosten einfach erklärt:
Anfahrtskosten beim Taxi entstehen, wenn es zu einem Kunden in einen Ort gerufen wird, von dem er aber weder zum Betriebssitzort des Taxis möchte, noch hier wieder durchfährt. Sich die komplette Fahrt also außerhalb des Ortes, wo das Taxi eigentlich zuhause ist, abspielt.

Da der Taxameter aber nur bei Beginn der eigentlichen Taxifahrt eingeschaltet werden darf, wird eine errechnete Pauschale fällig für den (Um-)Weg Hin und zurück zum Betriebssitz. Fährt der Kunde allerdings hierhin oder auf dem Fahrtweg hindurch, sind keine Anfahrtskosten fällig.

Manchmal bleibt nichts übrig, als ein ortsfremdes Taxi von weiter entfernt her zu rufen, wenn man weder am Startort noch am Zielort ein Taxi bekommt. Weil es dort gar keins gibt oder ein näher gelegenes zur Wunschzeit nicht verfügbar ist.

Das ist in ländlichen Gebieten regelmäßig der Fall. Das Landleben hat eben Vorzüge und Nachteile.

Stellt Euch vor, Ihr ruft ein Taxi, welches an seinem Standplatz in Bad Dürkheim steht. Das Taxi fährt dann zu Euch nach Grünstadt, um Euch von dort nach Neuleiningen zu bringen.

Der Fahrer muss also von Bad Dürkheim her fahren und auch dahin wieder zurück, weil er nur an seinem Betriebssitz einen Standplatz hat. 

Während der Anfahrt und Rückkehr, ohne eingeschaltetem  Taxameter, will der Taxifahrer trotzdem seinen Lohn. Spritverbrauch und Abnutzung hat das Taxi auf dieser Strecke ebenfalls. Der Taxameter läuft aber erst ab der eigentlichen Kundenfahrt. Zeigt also nur den Taxameterpreis z.B. zwischen Grünstadt und Neuleiningen an ;). Dieser "leere" Hin- und Rückweg wird mit der Anfahrtspauschale abgedeckt.

Wir erleben leider, dass bei uns ein Taxi bestellt wird und die Kunden dann nicht mehr da sind -ohne uns abzusagen-.
Entweder zu Fuß unterwegs, mit einem Taxi, dass schneller da war (man ruft mehrere Taxis an und nimmt, wer als Erster da ist) oder doch mit dem eigenen Auto oder von einem Kumpel  mitgenommen. Dann war die Zeit und der Weg für den Taxifahrer leider umsonst.

Aufträge, bei denen man einen zunächst unbezahlten  Anfahrtsweg hat, ist Vertrauenssache und werden nicht immer gerne angenommen. Verständlich, oder?

Die Großstadtbrille 👓:

I
n der Großstadt ist das Betriebssitzgebiet der Taxis viel ausgedehnter und umfasst das ganze, große Stadtgebiet. Das Taxi hat nach dem Aussteigen des Kunden meistens die Möglichkeit, direkt hier einen nahen Taxistand anzufahren, auf dem er dort wieder auf Kunden wartet. Die Taxis pendeln also in der Stadt von Taxistand zu Taxistand und bleiben dann einfach dort, wo sie gerade ankommen. Um von dort aus den nächsten Kunden mit zu nehmen. 

Wir jedoch haben nicht an jeder Ecke einen Taxistand und dürfen (und wollen) auch nicht in jedem Ort bleiben, wo wir Kunden hin bringen.


HISTORISCHES RUND UMS TAXI:

Erste gewerbliche Personenbeförderer:

Zu Beginn des 17. Jahrhundert entstanden in Paris erste Personenbeförderungsunternehmen. Die Kunden wurden auf Portechaise, Tragstühlen, transportiert.


1668 führte Kurfürst Friedrich Wilhelm die Portechaise in Berlin ein. Dies war für die eingewanderten Franzosen eine lukrative Einkommensquelle.

Pferdedroschken:

1739 wurde per königlichem Gesetz offiziell das "Lohnfuhrwesen" anerkannt. Halteplätze, Arbeitszeiten und das Verhalten gegenüber den Fahrgästen wurden festgelegt. Die Kutscher wurden aufgefordert, ihre Wagen gepflegt zur Verfügung zu stellen. Damals wurde festgelegt, dass sich die Gäste am Halteplatz die Kutschen frei auswählen konnten. Diese Bestimmung ist noch heute gültig (entgegen der falschen Meinung, man müsse das erste Fahrzeug nehmen).

Um ca. 1815 importierten die Pferdehändler Alexander Mortier und Israel Henoch 32 Droschken (russ.: drotzki=leichter Wagen) von Polen nach Berlin. Die beiden ließen sich beim zuständigen Polizeipräsidium eine alleinige Genehmigung für Berlin erteilen. 1827 besaß das Unternehmen 120 Fahrzeuge.

Nach 22 Jahren Monopol wurde der freie Wettbewerb ausgesprochen und die Anzahl der Mietpferdewagen verzehntfachte sich rasch. Als durch die immer weiter anwachsende Anzahl der Droschken der Verdienst Einzelner weniger wurde, war die Folge schlecht gepflegte Wagen und abgemagerte Pferde. Man sagte sprichwörtlich, in Berlin können die Kinder an den Rippen der Gäule das Zählen lernen.

Die Polizei musste einschreiten und mind. die Hälfte der Wagen aus dem Verkehr ziehen. Mit der Mengenbeschränkung normalisierte sich das Lohnfuhrwesen. Auch heute noch werden nur so viele Taxen zugelassen, wie die Bedarfsermittlung ergibt.

Taxameter:

Wortherkunft: lat. taxare > (taxieren) den Wert ermitteln und griech. metron/metrein > Maß/messen.

Die Abrechnung der Fahrten gestaltete sich schon seit den Sänftenträgern als schwierig und ging vermutlich mit vielen Streitigkeiten zwischen Kunde und Transporteur einher.

Als Erfinder des Taxameter gilt Gustav Bruhn. 1880 wurde dieses neue Gerät auf den Droschken montiert.

Schon in der Antike berichtete Heron von Alexandrien von einem Gerät, daß eine Zahnradkonstruktion besaß und nach gewissen Radumdrehungen Kugeln in ein Gefäß fallen ließ. Die Anzahl der Kugeln ergab den Fahrpreis.

Ab 1896 waren Taxameter in Berlin Vorschrift. In den meisten anderen deutschen Städten verwendeten die Kutscher noch ca. 10 Jahre lang ihre Taschenuhren zur Fahrpreisermittlung.


Kraftdroschke/TAXI

Die erste, motorbetriebene "Kraftdroschke" mit 4 PS wurde 1894 in Stuttgart in Betrieb genommen.

Sie war von der Daimler Motorengesellschaft entwickelt worden. In ganz Europa wurde der Mietpferdewagen nach und nach von Kraftdroschken abgelöst. 1911 gab es in Berlin schon ca. 2000 motorbetriebene Taxen. In Paris 5000 und in London 7000.

Bis 2006 wurde noch in Gesetzestexten für das Taxi der Begriff Kraftdroschke verwendet.

Kraftdroschke Berlin 1899

Das Taxigewerbe stirbt fast aus

Im ersten Weltkrieg mangelte es an Ersatzteilen, Öl und Sprit. Deshalb waren nur noch Wagen, die für den Kriegseinsatz bestimmt waren zu sehen. Als 1914 die deutsche Armee am Fluss Marne bei Paris stand, transportierten unzählige Taxen französische Soldaten an die Front.

Nach dem Krieg witterten die Automobilfabriken das große Geschäft und gründeten Kraftdroschkengroßbetriebe. Nun gab es zu viele Taxen für zu wenig Kunden. Der Plan scheiterte.

Mit der Weltwirtschaftskrise 1929 gab es neue Pleiten.

Auch im zweiten Weltkrieg kam das Taxigewerbe fast gänzlich zum Erliegen. Viele Taxifahrer starben bei sog. Bereitschaftsfahrten des Naziregimes.

Wiederbelebung eines Gewerbes

Erst wieder ab 1948 ,nach der großen Währungsreform, konnten Taxifahrzeuge wieder ohne Bezugsschein gekauft werden. Das Gewerbe rappelte sich auf.

Seit 1958 ist das beleuchtete Dachzeichen Vorschrift. Die vorgeschriebene Wagenfarbe war schwarz. Da sich die Autos im Sommer extrem aufheizten, es gab noch keine Klimaanlagen, änderte der Gesetzgeber Mitte 1970 die Lackierung auf Hell-Elfenbein. Die Lackierung RAL 1015 ist deutschlandweit vielerorts noch immer Pflicht. Inzwischen gibt es regional jedoch immer häufiger eine freie Farbwahl. So auch im Landkreis Bad Dürkheim.

Als die Morde an Taxifahrern zunahmen, wurde 1967 die Trennwandverordnung auf den Weg gebracht. Zwischen Fahrgast und Fahrer wurde eine kugelsichere Trennscheibe aus Panzerglas montiert. Die Fahrer saßen unbequem, weil sich der Sitz nicht weit genug nach hinten schieben ließ. Auch die Klimasituation im Wageninnern verschlechterte sich. Da es noch keine Gurtpflicht gab, stießen die Fahrgäste bei einer starken Bremsung an die Scheibe. Zudem schnellte der Spritverbrauch durch das zusätzliche Gewicht in die Höhe. So hat man die Verordnung 1969 wieder aufgehoben.

Während der Corona-Krise 2020 wäre eine werksseitig fest installierten Trennscheibe im Taxi nun wiederum sehr hilfreich gewesen.

Eine Alarmanlage in jedem Taxi ist noch immer Vorschrift. Heute zusätzlich mit stillem Alarm. Die Verbindung per GPS, wie wir sie verwenden, ist keine Vorschrift, aber eine zusätzliche Sicherheit.

1975 wurde vom Bundeverkehrsministerium ein Sprechverbot für den Fahrer verordnet. Taxifahrer, die während der Fahrt mit den Fahrgästen sprachen, mussten Bußgeld bezahlen. Die Fahrer setzten sich zur Wehr und hatten Erfolg. Nach einem Jahr wurde das Gesetz wieder aufgehoben.

Viele erinnern sich: Das deutsche Taxi schlechthin war die Mercedes-Baureihe 123 von 1977. Auch Taxi Wald fuhr ihn damals als 200er Diesel. Mit 55 PS nagelte er unerschütterlich Jahrzehntelang durch deutsche Städte und spulte Kilometerstände im 7-stelligen Bereich ab.



Vorschriften zum Fahren und Betreiben von Taxen gibt es noch immer viele. Diese sind für den Unternehmer zwar teilweise teuer und lästig, helfen aber, die Branche zu schützen und geben den Fahrgästen eine große Sicherheit.

Sei es der behördlich festgelegte Fahrpreis, geeichte Taxameter/Wegstreckenzähler, die jährliche TÜV-Prüfung der Fahrzeuge oder der Führerschein zur Fahrgastbeförderung.

Der Unternehmer muss eine IHK-zertifizierte Unternehmerprüfung ablegen und jeder Fahrer im Besitz eines Personenbeförderungsscheines sein, der die medizinische und  geistige Eignung sowie Ortskenntnisse bescheinigt und immer wieder verlängert werden muss.

Hat der Kunde irgendwelche Beschwerden, kann er diese direkt bei der zuständigen Behörde (Kreisverwaltung) melden. Hierzu hat jedes Fahrzeug eine registrierte Ordnungsnummer an der Heckscheibe.

Aus der Geschichte kann man lernen, wie wichtig diesbezügliche Regelungen sein können.







Anrufen